Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist ein Gesetzestext, der auf europäischer Ebene die nichtfinanzielle Berichterstattung von Unternehmen im Zusammenhang mit nachhaltiger Entwicklung vorschreibt und einen Rahmen dafür schafft. Diese neue Richtlinie modernisiert und stärkt insbesondere die bestehenden Vorschriften für die Offenlegung von Informationen über Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environment, Social and Governance, ESG). Da sie seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, haben die großen börsennotierten Unternehmen bereits mit ihrer Umsetzung begonnen.
Was ist die CSRD?
Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist Teil des Bestrebens der Europäischen Union, eine nachhaltige und verantwortungsvolle Wirtschaft zu fördern.
Die offiziell im Amtsblatt der Europäischen Union am 16. Dezember 2022 veröffentlichte CSRD ändert die Richtlinie zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen (NFRD) aus dem Jahr 2014. Ihr Ziel: die Berichterstattung der Unternehmen über Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environment, Social and Governance, ESG) zu vereinheitlichen, zu verbessern und zu erweitern. Diese Rechtsreform stärkt insbesondere den Stellenwert der Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung in der Strategie, der Unternehmensführung und dem Risikomanagement der Unternehmen, was die Veröffentlichung relevanter, vergleichbarer und zuverlässiger Informationen voraussetzt.
Dies verändert die europäische Regulierungslandschaft im Bereich der Berichterstattung und stellt Informationen über Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) in den Mittelpunkt der wirtschaftlichen Leistung von Unternehmen. Es stellt einen wichtigen Meilenstein in dem Bestreben dar, die gesellschaftliche Verantwortung von Organisationen zu erhöhen und gleichzeitig die Transparenz zu schaffen, die von ihren verschiedenen Interessengruppen (Kunden, Investoren, Regulierungsbehörden, Mitarbeiter usw.) erwartet wird.
Zitat von Fabienne Ménard, Chief Financial Officer der Manutan-Gruppe:
„Wenn von Berichterstattung die Rede ist, wird dies meist mit einem Zwang in Verbindung gebracht. Wir bei Manutan sehen dies als eine Chance, da es uns einen Kurs vorgibt. Wir sind davon überzeugt, dass es uns helfen wird, den ökologischen Wandel zu beschleunigen. Wie Sie wissen, führt alles, was man messen kann, zu Verbesserungen. Sobald wir mehr Indikatoren haben, wird uns das dazu anspornen, noch einen Schritt weiter zu gehen.“
Was ist der Unterschied zwischen CSRD und CSDDD?
Die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) führt den Begriff der „Sorgfaltspflicht“ in das europäische Recht ein. In diesem Sinne verfolgen die CSRD und die CSDDD ein gemeinsames Ziel: die Förderung von Transparenz innerhalb der europäischen Unternehmen. Schließlich verlangen beide Richtlinien von den Organisationen, über die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf Umwelt, Menschenrechte und Unternehmensführung Bericht zu erstatten. Die CSRD trägt dazu bei, indem sie einen Rahmen für die Berichterstattung schafft, während sich die CSDDD auf den Einsatz von Kontrollmechanismen im Hinblick auf die Risikoprävention konzentriert.
CSRD: Welche Unternehmen sind betroffen?
Bisher konzentrierten sich die mit der NFRD eingeführten Berichtspflichten auf große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Dies entsprach mehr als 11.000 Unternehmen in der Europäischen Union.
Mit der CSRD-Richtlinie wird der Geltungsbereich erheblich ausgeweitet. Letztendlich wird dies alle Unternehmen umfassen, die auf geregelten EU-Märkten notiert sind (außer Kleinstunternehmen), sowie alle großen europäischen Unternehmen, nicht zu vergessen einige große außereuropäische Unternehmen, die stark in Europa verwurzelt sind. Das bedeutet, dass nicht weniger als 50.000 Unternehmen innerhalb der Europäischen Union sowie weitere 10.000 Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, betroffen sein werden.
Die Umsetzung wird jedoch schrittweise erfolgen:
Ab dem 1. Januar 2024
für große börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die bereits von der NFRD betroffen waren.
Ab dem 1. Januar 2025
für alle anderen großen Unternehmen, die zwei der folgenden Kriterien erfüllen: 250 Mitarbeiter, 40 Mio. Euro Nettoumsatz oder eine Bilanzsumme von mindestens 20 Mio. Euro.
Ab dem 1. Januar 2026
für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zwei der folgenden Kriterien erfüllen: 10 bis 250 Mitarbeiter, 700.000 € bis 40 Mio. € Nettoumsatz oder eine Bilanzsumme von 350.000 € bis 20 Mio. €.
Ab dem 1. Januar 2028
für europäische Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen von Nicht-EU-Muttergesellschaften, die in Europa mehr als 150 Mio. Euro Umsatz erzielen. Nicht börsennotierte Zweigniederlassungen könnten jedoch von der Berichterstattung befreit werden, wenn die Muttergesellschaften einen CSRD-konformen Bericht erstellen.
So muss jedes Unternehmen seine Erklärung für das angegebene Geschäftsjahr abgeben, um im darauffolgenden Jahr seinen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen zu können. Mit anderen Worten: Große börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern werden ihre ersten CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichte im Jahr 2025 mit den Angaben des vorherigen Geschäftsjahres veröffentlichen.
Pflichten im Zusammenhang mit der CSRD
Die CSRD-Richtlinie führt für viele europäische Unternehmen sowohl die Pflicht zur Berichterstattung als auch zur Überprüfung von standardisierten Nachhaltigkeitsinformationen ein. Dazu müssen die Unternehmen drei Hauptanforderungen erfüllen.
Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit
DieNachhaltigkeitsberichterstattung muss auf einer Analyse der doppelten Wesentlichkeit beruhen. Dieses Konzept beinhaltet die Analyse von zwei Arten von Wesentlichkeit: die Wesentlichkeit der Auswirkungen und die finanzielle Wesentlichkeit.
Konkret bedeutet dies, dass Unternehmen nicht nur Informationen über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung offenlegen müssen, sondern auch, dass sie die Auswirkungen dieser Faktoren auf die Entwicklung ihrer eigenen Geschäftstätigkeit bewerten müssen.
Einheitliche Indikatoren
Bei der Erstellung ihrer Berichte müssen sich die Unternehmen insbesondere auf einheitliche europäische Standards stützen, die sogenannten ESRS (European Sustainability Reporting Standards, deutsch: Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung). Diese legen fest, welche Informationen über die Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf jedes ESG-Thema geliefert werden müssen.
Eine erste Reihe von branchenübergreifenden Standards wurde im Amtsblatt der Europäischen Union vom 22. Dezember 2023 veröffentlicht.
Sie umfasst 12 europäische Berichterstattungsstandards, die vier Themenbereiche abdecken:
Generelle Standards
Allgemeine Grundsätze
Allgemeine Angaben
Umweltbezogene Standards
Klima
Umweltverschmutzung
Wasser und Meeresressourcen
Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Nutzung von Ressourcen und Kreislaufwirtschaft
Sozial-Standards
Eigene Belegschaft
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Betroffene Gemeinschaften
Verbraucher und Endnutzer
Governance-Standards
Unternehmenspolitik
Weitere Standards werden nach und nach von der Europäischen Kommission ausgearbeitet und verabschiedet, z.B. sektorspezifische Standards und solche, die speziell für KMU gelten.
Zuverlässige und zugängliche Informationen
Durch die CSRD soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung das gleiche Maß an Qualität erhalten wie die Finanzberichterstattung. Zunächst einmal bedeutet dies, dass jedes Unternehmen in seinem Geschäftsbericht einen eigenen Abschnitt für diese Berichterstattung schafft. Dieser wird in einem europaweit einheitlichen elektronischen Format (European Single Electronic Format) veröffentlicht und über ein zentrales europäisches Zugangsportal, den European Single Access Point (ESAP), abrufbar sein.
Die CSRD verlangt außerdem eine Zusicherung hinsichtlich der von den Unternehmen offengelegten Informationen. In einem ersten Schritt muss ein Rechnungsprüfer oder eine unabhängige dritte Stelle prüfen, ob diese Daten ein gewisses Maß an Zuverlässigkeit bieten.
Schließlich gewährleistet dieser Ansatz, dass die Stakeholder Zugang zu den Informationen haben, die sie benötigen, um die Auswirkungen der Unternehmen auf die Gesellschaft und die Umwelt zu bewerten und sich so vor Greenwashing zu schützen. Dies ermöglicht es den Anlegern auch, die finanziellen Risiken und Chancen zu bewerten, die mit Nachhaltigkeitsfragen verbunden sind.
Sie sehen also, dass die CSRD für die meisten europäischen Unternehmen eine große Herausforderung darstellt. Diese müssen sich bereits jetzt mit der Richtlinie vertraut machen und ihre Grundsätze proaktiv anwenden. Dazu gehört es, mit seinen verschiedenen Interessengruppen zusammenzuarbeiten, die geeigneten Instrumente zu wählen und ein solides internes Kontrollsystem aufzubauen. Letztlich ist die CSRD eine großartige Gelegenheit, die Strategie der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR) und das Risikomanagement zu stärken und so ein nachhaltiges Wachstum zu erreichen.