Die drei wichtigsten Punkte zum Nachhaltigkeitsindex

Nachhaltige Arbeitsplätze und Unternehmen
Lernen Sie die drei wichtigsten Punkte zum Nachhaltigkeitsindex kennen, um Ihre Einkäufe zu optimieren und verantwortungsvolle Entscheidungen zu unterstützen.

Heutzutage sind viele Unternehmen von der Notwendigkeit überzeugt, unsere Produktionsweisen und Konsummuster umzugestalten, um nachhaltigen Produkten den Vorzug zu geben. Um fundierte Entscheidungen treffen zu können, müssen sie Zugang zu verständlichen, zuverlässigen und relevanten Informationen haben. Genau darum geht es bei der Einführung des Nachhaltigkeits- und Reparierbarkeitsindexes auf dem Markt. Diese Initiative zielt darauf ab, Schlüsselinformationen darüber auszutauschen, wie nachhaltig oder reparierbar Produkte sind. Frankreich setzt als Speerspitze der Kreislaufwirtschaft mit seinem Nachhaltigkeitsindex für Fernsehgeräte und Haushaltswaschmaschinen den ersten Meilenstein.

Daseinsberechtigung des Nachhaltigkeitsindexes

Die Wegwerfgesellschaft mit ihrem übermäßigen Konsum fördert die vorzeitige Entsorgung von Konsumgütern. Diese Praxis hat natürlich schädliche Auswirkungen auf die Umwelt, schließlich konzentrieren sich die meisten Auswirkungen und Verschmutzungen in der Regel auf die Phase der Rohstoffgewinnung und Herstellung. Dies trägt unter anderem zur Erzeugung von CO2-Äquivalenten, einem immer höheren Ressourcenverbrauch und einer exponentiellen Abfallerzeugung bei.

Gleichzeitig ist dies mit Kosten für die Verbraucher verbunden, sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Wenn Produkte ersetzt statt repariert werden, gehen allein in Europa Milliarden Euro verloren.

Um dieses unhaltbare, die Umwelt und die Kaufkraft gefährdende Modell zu bekämpfen, ist eine bessere Aufklärung der Verbraucher wichtig. Dies kann durch die Angabe eines Nachhaltigkeitsindexes geschehen, um die Nutzungsdauer anzugeben, oder auch durch einen Reparierbarkeitsindex, um zu bewerten, wie gut ein Produkt repariert werden kann. Um den Einsatz dieser Indexe zu erleichtern, müssen diese sichtbar, verständlich und zugänglich ausgewiesen werden. Dies geschieht häufig in Form eines Bewertungssystems in Verbindung mit einem Farbcode.

Diese Initiativen ermutigen einerseits die Verbraucher, bei ihren Einkäufen sachkundige Entscheidungen zu treffen, und andererseits die Hersteller, die Grundsätze des Ökodesigns in die Entwicklung ihrer Produkte einfließen zu lassen. Sie sind somit ein wirksamer Hebel, um unseren Planeten zu schonen und die Endkunden besser vor geplanter oder ungeplanter Obsoleszenz zu schützen.

Französischer Nachhaltigkeitsindex im Blickpunkt

In Frankreich hatte das am 10. Februar 2020 verkündete Gesetz über den Kampf gegen Verschwendung und für eine Kreislaufwirtschaft (AGEC-Gesetz; Artikel L. 541-9-2 des Umweltgesetzbuchs) bereits den Reparierbarkeitsindex für neue Elektro- und Elektronikgeräte (EEG) eingeführt. Dies deckte eine breite Produktkategorie ab: Smartphones, Laptops, Rasenmäher, Geschirrspüler, Staubsauger usw. Damit war es Verbrauchern möglich, klare Informationen über den Preis und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen sowie über die technische Dokumentation zu erhalten.

Mit dem Dekret Nr. 2024-316 vom 5. April 2024 war der Weg für den Nachhaltigkeitsindex geebnet. Dieser deckt im Vergleich zum Reparierbarkeitsindex ein noch breiteres Spektrum ab, da er auch die Haltbarkeit eines Produkts bewertet. In die Berechnung dieses Nachhaltigkeitsindexes fließen drei Kriterien ein: Reparierbarkeit, Zuverlässigkeit und Skalierbarkeit.


Die drei Kriterien des Nachhaltigkeitsindexes

  • Reparierbarkeit: Bereitstellung der technischen Dokumentation, Begleitung bei Diagnose und Reparatur, einfache Demontage von Teilen sowie Verfügbarkeit von Ersatzteilen.

  • Zuverlässigkeit: Widerstandsfähigkeit gegen Beanspruchung und/oder Verschleiß, einfache Wartung und Pflege, Ausstellung einer gewerblichen Haltbarkeitsgarantie und Einführung eines Qualitätsprozesses.

  • Skalierbarkeit: Software- und Hardwareverbesserungen.


Zunächst einmal ersetzt dieser Nachhaltigkeitsindex den Reparierbarkeitsindex bei zwei Produktkategorien, nämlich Fernsehgeräten und Haushaltswaschmaschinen (Front- und Toplader). Alle Hersteller, Importeure, Händler und Verkäufer von Produkten (einschließlich derjenigen, die eine Website, eine Plattform oder eine andere Online-Vertriebslösung nutzen) sind ab dem 1. Januar 2025 von dieser Verpflichtung betroffen.

In den nächsten Jahren werden schrittweise weitere Kategorien von neuen Elektro- und Elektronikgeräten (EEG) davon betroffen sein. Für jedes neue Produkt wird dann ein genauer Erlass mit den (Unter-)Kriterien, die in die Bewertung einfließen, verfasst.

Europaweite Einführung des Ansatzes

Die Europäische Union setzt sich nachdrücklich für den Übergang zur Kreislaufwirtschaft ein. Bereits im März 2020 hatte die Kommission einen Aktionsplan mit über 30 Aktionspunkten vorgelegt, die u.a. darauf abzielten, nachhaltige Produkte zu entwerfen, den Verbrauchern Wahlmöglichkeiten zu geben und Abfall zu reduzieren.

Während es das europäische Energielabel schon seit Jahrzehnten gibt, wurden neue Verordnungen für Smartphones und Tablets im Amtsblatt der Europäischen Union am 31. August 2023 veröffentlicht. Für diese Produktkategorien wird ab dem 20. Juni 2025 ein neues Energielabel eingeführt, welches einen Reparierbarkeitsindex enthält.

Parallel dazu nahm der Rat die Ökodesign-Verordnung zur Festlegung neuer Anforderungen an nachhaltige Produkte am 27. Mai 2024 an. Zu den wichtigsten Regeln gehört die Einführung eines digitalen Produktpasses. Dieser wird einige Schlüsselinformationen zu Qualität und Leistung des Produkts enthalten, wie z.B. die geschätzte Lebensdauer, sowie zu dessen Reparaturpotenzial, mit Anleitungen zum Auseinandernehmen und verfügbaren Ersatzteilen. Virginijus Sinkevičius, EU-Kommissar für Umwelt, begrüßt diese Initiative: „Als Verbraucher werden wir von langlebigen und reparierbaren Produkten mit einem kleineren Fußabdruck für den Planeten profitieren können. Mit der heutigen Einigung für das weitere Vorgehen bestätigt die EU ihre weltweite Vorreiterrolle bei der Nachhaltigkeit von Produkten.“

Schließlich denken auch andere Länder über ähnliche Initiativen nach oder setzen diese bereits in Gang. Dies ist zum Beispiel in Belgien der Fall, wo ein neues Gesetz verabschiedet wurde, welches Hersteller und Einzelhändler dazu verpflichtet, ab 2026 einen Reparierbarkeitsindex für bestimmte Haushaltsgeräte anzugeben.

Wie Sie sehen, wird der Nachhaltigkeitsindex (oder Reparierbarkeitsindex) eine unumgängliche Rolle auf dem Markt spielen. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen werden künftig über die Nutzungsdauer und den Grad der Reparierbarkeit von Gütern informiert und können ihre Einkäufe in voller Kenntnis der Sachlage tätigen. Dies ist daher ein gewaltiger Hebel, um gegen die Produktvergreisung vorzugehen und die Verschwendung von Ressourcen zu vermeiden. Auch wenn sich diese Initiative noch in einem frühen Stadium befindet, ist klar, dass sie eine umfassende europaweite Bewegung für einen nachhaltigen Konsum einleitet.

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Manutan DeutschlandVerfasst am 27. Januar 2025

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