In einer Welt, in der die Nachhaltigkeit ein Kernanliegen ist, ist das Antizipieren von Änderungen der Gesetzgebung für jedes Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Am 30. November 2022 legte die Europäische Kommission einen Entwurf für eine Verordnung über Verpackungen und die damit zusammenhängenden Abfälle vor. Diese neue Richtlinie, die voraussichtlich Ende 2024 verabschiedet wird, enthält strenge und ehrgeizige Anforderungen für alle europäischen Unternehmen. Daher gilt es, die Auswirkungen dieser Richtlinie zu verstehen und zu antizipieren, um die Vorschriften einzuhalten und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
Wie sieht die derzeitige Lage aus?
Zugegebenermaßen sind Verpackungen notwendig, um Waren zu schützen und zu sichern, insbesondere während des Transports. Sobald sie jedoch ihre Schutzfunktion erfüllt haben, werden sie zu Abfall mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt, zumal die große Mehrheit dieser Verpackungen nur einmal verwendet werden kann.
Die Menge dieses Verpackungsmülls nimmt jedoch immer mehr zu. So ist diese Zahl in der Europäischen Union seit 2013 um mehr als 20% gestiegen, und die Prognosen stimmen nicht optimistisch: Die Abfallproduktion wird wohl bis 2030 um weitere rund 20% steigen, wenn nichts dagegen unternommen wird. Der Anteil steigt sogar auf 46%, wenn man nur die Verpackungsabfälle aus Plastik berücksichtigt.
Eine weitere aussagekräftige Zahl: Ein Europäer verursacht im Durchschnitt etwa 180 kg Verpackungsmüll pro Jahr. Vor diesem Hintergrund entstand die neue EU-Verpackungsrichtlinie.
Was besagt die neue Verpackungsrichtlinie?
Die neue Verpackungsrichtlinie, die von der Europäischen Kommission am 30. November 2022 vorgelegt wurde, ist weit mehr als nur eine Aktualisierung der bestehenden Richtlinien. Es handelt sich um eine umfassende Verordnung, die nach ihrer Verabschiedung sofort und übergangslos in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden soll.
Das Hauptziel dieser Maßnahmen ist es, durch höhere Standards für die Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen eine harmonisierte Anwendung für alle Länder der Europäischen Union zu gewährleisten. Die Änderungen sind umfangreich und werden ab Januar 2025 in kraft treten.
Die Richtlinie hat zum Ziel, die Menge an Verpackungsabfällen bis 2040 um 15% pro Kopf und Mitgliedstaat zu reduzieren. Dies würde durch das Zusammenwirken von Recycling und Wiederverwendung einen Gesamtrückgang der Abfallmenge in der EU um etwa 37% bewirken.
Bewährte Verfahren für Verpackungen, die es anzuwenden gilt
Um die neue Richtlinie einzuhalten und die Umweltauswirkungen zu minimieren, sollten Sie schon jetzt verantwortungsbewusste Praktiken bei Verpackungen anwenden. Verpackungen gehören nämlich zu den größten Rohstoffverbrauchern: 40% des in der EU verwendeten Papiers und 50% des Kunststoffs werden für Verpackungen verwendet.
Wiederverwendbare und umweltfreundliche Verpackungen einsetzen
Mit dem Ziel, die Kreislaufwirtschaft voranzubringen, unterstützt die neue Richtlinie die Verwendung von umweltfreundlichen und wiederverwendbaren Verpackungen. Das bedeutet zum Beispiel, dass Unternehmen den Einsatz von Fässern, Kunststoffbehältern und Paletten für den Transport von Waren zwischen ihren Standorten und mit ihren Partnerunternehmen in Betracht ziehen sollen.
Außerdem könnten sie Karton-Shredder oder Abfallpressen für ihre Verpackungen aus Karton oder PET-Plastik anschaffen.
Den Rezyklatgehalt in Kunststoffverpackungen erhöhen
Die Verordnung schreibt einen Mindestprozentsatz an Rezyklatgehalt in Kunststoffverpackungen vor. Ab 2030 soll dieser Anteil 35% betragen und wird sich bis 2035 auf 65% erhöhen. Die Unternehmen sollen ab sofort damit beginnen, ihre Strategie für die Abfallbewirtschaftung zu überprüfen, indem sie den Rezyklatgehalt ihrer Kunststoffverpackungen wie beispielsweise PCR-Kunststoffverpackungen erhöhen.
Diese Ziele für das Jahr 2030 stellen für viele Unternehmen eine Herausforderung dar, bieten aber auch die Chance, nachhaltigere Praktiken zu unterstützen und zu einer umweltfreundlicheren Zukunft beizutragen.
Die Rückverfolgbarkeit der Abfälle sicherstellen
Die neue Richtlinie sieht außerdem eine vollständige Rückverfolgbarkeit von industriellen Verpackungsabfällen vor. Die Unternehmen sind aufgefordert, systematische Rückverfolgungs- und Kontrollsysteme einzurichten, um zu überprüfen, ob die Verpackungsabfälle ordnungsgemäß entsorgt und recycelt werden, insbesondere solche, die für den Export außerhalb Europas bestimmt sind.
Umverpackung eindämmen
Eine weitere Möglichkeit, die Richtlinie einzuhalten und die Umweltauswirkungen zu verringern, ist das Vermeiden von Umverpackungen. Das bedeutet, die Verwendung unnötiger Verpackungen zu minimieren und die Größe und das Gewicht der Verpackungen zu optimieren, um die Abfallmenge zu begrenzen.
Den Verpackungsbedarf ermitteln
Eine der besten Möglichkeiten, um die Umverpackung einzudämmen, besteht darin, den eigenen Verpackungsbedarf sorgfältig zu ermitteln:
Nicht mehr Verpackung als nötig verwenden;
Für jedes Produkt geeignete Verpackungsgrößen wählen.
Außerdem kann die Verwendung von Verpackungen in der richtigen Größe dazu beitragen, den Abfall zu minimieren und die Kosten zu senken.
Für die Bedeutung der Verringerung von Umverpackungen sensibilisieren
Die Sensibilisierung für die Bedeutung der Reduzierung von Umverpackungen kann ebenfalls eine wirksame Strategie sein. Mögliche Maßnahmen sind die Schulung der Mitarbeiter über die besten Verpackungspraktiken und die Kommunikation der Bemühungen des Unternehmens zur Reduzierung von Umverpackungen gegenüber den Kunden.
Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen
Die effiziente Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen ist ein wesentlicher Bestandteil der Einhaltung der neuen Verpackungsrichtlinie. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten.
Abfallverringerung
Umverpackungen sind ein großes Problem im Zusammenhang mit Verpackungsabfällen. Die Unternehmen sind aufgefordert, die Verwendung unnötiger Verpackungen zu minimieren und die Größe und das Gewicht von Verpackungen zu optimieren, um das Abfallaufkommen zu reduzieren.
Abfallrecycling
Die neue Verpackungsrichtlinie legt den Schwerpunkt auf Recyclingziele. Die Unternehmen werden dazu angehalten, den Anteil an recyceltem Material in ihren Kunststoffverpackungen zu erhöhen.
Ebenso wird die Verwendung von biobasierten, biologisch abbaubaren und kompostierbaren Kunststoffen gefördert, da sie eine interessante Alternative zur Einmalverwendung sein können.
Schließlich müssen die Produkte und ihre Verpackungen eindeutig gekennzeichnet sein, damit sie für die Verbraucher verständlich sind und ein ordnungsgemäßes Recycling ermöglichen. Die verwendeten Symbole werden EU-weit identisch sein.
Abfallverwertung
Neben dem Recycling wird auch die Verwertung von Abfällen gefördert. Dazu kann die Energieerzeugung aus Verpackungsabfällen oder deren Verwendung bei der Herstellung neuer Produkte gehören. Dies erfordert eine sorgfältige Planung und Bewirtschaftung der Verpackungsabfälle.
Durch die Umsetzung dieser Praktiken können Unternehmen zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft beitragen, ihre Umweltauswirkungen minimieren und die neue Verpackungsrichtlinie einhalten.
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