Welche fünf Regeln zur Arbeitssicherheit müssen im Unternehmen befolgt werden?

Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz

Der Arbeitgeber muss im Unternehmen einen Plan zur Risikoprävention zum Schutz seiner Mitarbeiter aufstellen, denn er ist für ihre Gesundheit und Sicherheit verantwortlich. Es gibt also eine Reihe von Regeln zur Arbeitssicherheit, die es anzuwenden gilt. Ziel ist es, insbesondere das Risiko eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, die auf ein materielles und menschliches Missmanagement zurückzuführen sind, zu begrenzen oder nach Möglichkeit zu vermeiden. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die fünf Regeln zur Arbeitssicherheit, welche im Unternehmen angewendet werden müssen.

Die Regeln zur Sicherheit am Arbeitsplatz und das Recht der Arbeitnehmer auf Schutz

Unabhängig von ihren Arbeitsbedingungen haben die Mitarbeiter das Recht auf ein hohes Maß an kollektivem und individuellem Schutz in Bezug auf ihre Sicherheit und ihren Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Im Übrigen muss der Arbeitgeber im Rahmen der EU-Richtlinie 89/391/EEC zwingend die folgenden fünf Regeln zur Sicherheit am Arbeitsplatz einhalten. Ziel dieses Gesetzestextes ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern.

Regel 1: Der Arbeitgeber ist für die Sicherheit und die Gesundheit seiner Mitarbeiter verantwortlich

Es gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten (Erste Hilfe, Sensibilisierung für Brandrisiken, Evakuierungsverfahren im Falle einer ernsten und unmittelbaren Gefahr, usw.).

Dabei liegt es in seiner Verantwortung:

  • Den Mitarbeitern aktuelle Informationen über Sicherheitsvorschriften zur Verfügung zu stellen;

  • Den Mitarbeitern, welche von den Risiken betroffen sind, Schulungen anzubieten;

  • Ihnen geeignete Mittel zur Risikovermeidung zur Verfügung zu stellen.

Präventive Maßnahmen sind genauso wichtig wie kurative Maßnahmen. Deshalb ist es wichtig, die Mitarbeiter vor den Risiken zu warnen, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, insbesondere vor den Risiken für ihre körperliche und geistige Gesundheit.

Regel 2: Der Arbeitgeber muss Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen ergreifen

Der Arbeitgeber ergreift Maßnahmen, um die vorstehend beschriebene Sicherheitsregel 1 zu erfüllen. Er stützt sich auf die folgenden Grundsätze zur Gefahrenverhütung:

  • Vermeidung von Risiken, wo immer es möglich ist;

  • Abschätzung nicht vermeidbarer Risiken (z.B. bei einer Hitzewelle);

  • Gefahrenbekämpfung an der Quelle;

  • Berücksichtigung des Faktors „Mensch“ bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen (ergonomische Arbeitsplätze, konforme Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstung, angepasste Arbeits- und Fertigungsverfahren usw.);

  • Berücksichtigung des Stands der Technik;

  • Wenn möglich, gefährliche Gegenstände oder gefährliche Arbeitsbedingungen durch ungefährliche oder weniger gefährliche ersetzen;

  • Entwicklung eines Präventionsplans, der die Arbeitsorganisation, die Technologie, die Arbeitsbedingungen, die sozialen Beziehungen und das Arbeitsumfeld umfasst;

  • Kollektiven Schutzmaßnahmen den Vorrang vor individuellen Schutzmaßnahmen geben;

  • Erteilung geeigneter Anweisungen an die Mitarbeiter.

Regel 3: Der Arbeitgeber muss die Art der Tätigkeit und die damit verbundenen Risiken berücksichtigen

Der Arbeitgeber berücksichtigt die Art der Tätigkeit seines Unternehmens und ist zur Einhaltung der folgenden Regeln verpflichtet.

Beurteilung der Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen

Zunächst muss der Unternehmer die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten beurteilen (Auswahl der Arbeitsmittel, verwendete chemische Stoffe oder Zubereitungen und Gestaltung der Arbeitsplätze).

Anschließend müssen Präventionsmaßnahmen und Arbeitsmethoden eingeführt werden, welche den Risiken angepasst sind. Diese Maßnahmen müssen:

  • Einen höheren Grad an Sicherheit der Arbeitsnehmer gewährleisten (Gesundheit und Sicherheit);

  • Allen Abteilungen des Unternehmens (auf allen Führungsebenen) bekannt sein und auf alle Tätigkeiten angewendet werden.

Die Aufgaben der Mitarbeiter an ihre Eignung anpassen

Der Arbeitgeber muss dem Mitarbeiter geeignete Aufgaben unter Berücksichtigung seiner aktuellen Eignung in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit übertragen (z.B. sein Mobilitätsgrad).

Bei der Weiterentwicklung von Maßnahmen neuen Technologien Rechnung tragen

Eine Anhörung der Mitarbeiter ist erforderlich, wenn neue Maschinen oder Verfahren im Unternehmen eingeführt werden. Beispielsweise erfordert die Entwicklung von Arbeitsformen hin zur Telearbeit eine Neubewertung der damit verbundenen Risiken.

Der Arbeitgeber muss gegebenenfalls die Ausrüstung oder die Arbeitsbedingungen an diese neuen Implementierungen anpassen und Informationsmaßnahmen durchführen, um die Mitarbeiter zu sensibilisieren.

Sicherstellen, dass Präventionsmaßnahmen in der Gefahrenzone durchgeführt wurden

Der Arbeitgeber muss geeignete Maßnahmen ergreifen, um zu überprüfen, ob die Mitarbeiter, die Zugang zu Bereichen mit ernsten und spezifischen Gefahren haben, tatsächlich die notwendigen Anweisungen für das Betreten dieses Bereichs erhalten haben.

Regel 4: Die Arbeitgeber müssen ihre Maßnahmen koordinieren, um die Anwendung der Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten

Wenn an einem Arbeitsplatz Arbeitnehmer mehrerer Unternehmen anwesend sind, müssen die Arbeitgeber zusammenarbeiten, um gemeinsame Maßnahmen in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Hygiene, aber auch zur Vermeidung berufsbedingter Gefahren zu ergreifen.

Regel 5: Die Kosten für die Gesundheitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen dürfen auf keinen Fall zu Lasten der Mitarbeiter gehen

Die Kosten, die für Sicherheits-, Gesundheitsschutz- und Hygienemaßnahmen der Mitarbeiter aufgewendet werden, gehen zu Lasten des Unternehmens und niemals zu Lasten der Beschäftigten.

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Manutan DeutschlandVerfasst am 29. März 2023

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